Zitat aus dem Impressum der Website der Stadt Spalt: »Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf die Webseiten der Stadt Spalt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Spalt, wird ausdrücklich untersagt.«
Da dem Heimatverein dieser Stadt diese Zustimmung nicht vorliegt, haben wir den Link entfernt. Vermutlich ist dieser Passus rechtlich ungültig, zumindest aber zutiefst unsinnig, denn das Web lebt von der Verlinkung auf andere Seiten. Aber wir wollen keine Abmahnung durch die Stadt Spalt riskieren. Hat Google oder Bing die Erlaubnis der Stadt eingeholt?
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